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Kommunale Interessen in der Medienpolitik
Als Repräsentant der organisierten Interessenvertretung der Gemeinden verficht der Deutsche Städtetag (DST) mit Bezug auf Art. 28 Abs. 2 GG eine kommunal-adäquate Realisierung des Kabelfernsehens. Wie gelingt dem DST die Vermittlung der Belange seiner Klientel? Können die Kommunen selbst über den Verband die bundesdeutsche Medienpolitik aktiv mitgestalten? Netztechnisch beherrscht vom Postmonopol, programminhaltlich gegängelt von rechtlichen und finanziellen Schranken oszillieren die ...

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